Jetzt die Alt- und Neubestände Ihres Depots steuerlich trennen

Bereiten Sie Ihr Depot rechtzeitig vor Jahresende auf die nahende Abgeltungssteuer vor. Ab 2009 unterliegen Kursgewinne und Ausschüttungen der Abgeltungssteuer. Um eine "Verwässerung" des Depots durch alte und neue Stücke zu vermeiden, bieten unsere Fondsplattformen Ihnen die Möglichkeit zur Bestandstrennung an. Ohne eine Trennung Ihrer Bestände wird die sogenannte "first-in-first-out"-Methode angewendet. Dies bedeutet, dass diejenigen Stücke, die zuerst gekauft wurden, von der Depotstelle auch zuerst verkauft werden.

  • Kursgewinne sind ab 2009 zu versteuern. Durch eine Trennung können die neuen Positionen von den Alten getrennt werden.
  • Fondssparpläne können zum Jahresende gestoppt werden und in einem neuen Depot weitergeführt werden. Dies verhindert eine "Vermischung" der Bestände.
  • Die Wiederanlage von Ausschüttungen kann ab 2009 ebenfalls in einer neuen Fondsposition erfolgen. Dies verhindert eine "Vermischung" der Bestände.

    Lösungen

    DWS Frankfurt

    Mit dem DWS Passiv-Depot haben Sie die Möglichkeit, Ihre vor dem 01.01.2009 erworbenen Fondsanteile (sog. Altbestände) langfristig zu konservieren. Auf Ihren Antrag eröffnet die DWS innerhalb des bereits bestehenden DWS Depots für jedes betreffende Investmentkonto ein weiteres Investmentkonto für die jeweiligen "Altbestände". Hierfür nutzen Sie bitte das Serviceblatt. Wenn Sie das DWS Depot Online nutzen, können Sie das DWS Passiv-Depot demnächst auch online beantragen. Die DWS ordnet alle Investmentkonten mit "Altbeständen" einem Portfolio mit dem Namen "DWS Passiv-Depot" zu.

    Beispiel für ein Depot mit einem Investmentkonto

    Der Transfer der Fondsanteile (Bestände per 31.12.2008) erfolgt Ende Januar 2009 automatisiert in das DWS Passiv-Depot. Sie erhalten eine Bestätigung über die Eröffnung des "passiven Portfolios" und die Abrechnung, auf der die Übertragung der "Altbestände" dokumentiert wird. Bestehende Sparpläne fließen weiter in das "aktive" Investmentkonto. Auch die Wiederanlage von Ausschüttungen erfolgt im aktiven Investment.

    DWS Frankfurt

    Für das DWS Passiv-Depot wird gem. Preisverzeichnis ein jährliches Entgelt von 0,2975 % des Depotgegenwertes, mind. 8,20 EUR – max. 10,35 EUR pro Investmentkonto und angefangenem Kalenderjahr berechnet. Insgesamt werden pro DWS Depot maximal 35,70 EUR p. a. entnommen.

    Für die DWS Fondsplattform in Frankfurt entstehen durch das Passivkonto keine weiteren Kosten.

    DWS Luxemburg

    Für das DWS Passiv-Depot wird gem. Preisverzeichnis ein jährliches Entgelt von 0,0448 % des Depotgegenwertes, mind. 14,32 EUR – max. 50,40 EUR pro Investmentkonto und angefangenem Kalenderjahr berechnet. Insgesamt werden pro DWS Depot maximal 50,40 EUR p. a. entnommen.

    FondsServiceBank

    Das Zusatzdepot kostet zusätzliche 12 EUR p.a.